Jede Schwangere kann nach Ausbleiben der Periode unmittelbar mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Sie stellt die Schwangerschaft fest und kann einen Mutterpass ausstellen, sowie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber. Im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge führt die Hebamme alle Untersuchungen zur Beobachtung einer normalen Schwangerschaft durch und dokumentiert diese. Frauen können die Schwangerenvorsorge zwischen Gynäkologen und Hebammen aufteilen, sich ganz der Hebamme oder ganz dem Arzt/der Ärztin anvertrauen.
Die Vorsorge richtet sich nach den Mutterschaftsrichtlinien und beinhaltet bei der Hebamme:
Vorteil einer Hebammenvorsorge ist, dass die Schwangere ihre Hebamme frühzeitig kennen lernt und sich ein Vertrauensverhältnis bilden kann. Zum anderen kann sich die Hebamme ein besseres Bild von
der Schwangeren machen, um während der Schwangerschaft und im Wochenbett ganz individuell auf sie einzugehen.
Die Hebamme berücksichtigt Ihre möglichen Wünsche, Ängste und Sorgen und geht auf Ihr allgemeines Wohlbefinden und die Belange der Frau ein. Dabei wird die ganze Familie mit einbezogen und die
Bindung zu dem ungeborenen Kind gestärkt.
Eine gute Begleitung durch die Hebamme in der Schwangerschaft vermindert die Risiken unter der Geburt und stärkt das Selbstvertrauen der Frau.